Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht
Stephan Wittkuhn

Kanzlei

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratung und Vertretung in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes.
Wahrnehmung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Kündigungen und sonstigen personellen Einzelmaßnahmen. Zielgerichtete außergerichtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der Personalabteilung. Beratung, Schulung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten sowie Schwerbehindertenvertretungen in Angelegenheiten nach dem BetrVG, den PersVGs bzw. dem SGB IX.

Sozialrecht

Beratung und Vertretung bei Fragen und Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit den Kranken- und Pflegekassen, den Rentenversicherungsträgern, den Berufsgenossenschaften, den JobCentern und den Sozialämtern, sowie sonstigen Leistungserbringern. Beratung und Vertretung von Firmen und Soloselbstständigen sowie Start-Ups in Angelegenheiten des Beitragsrechts, der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Begleitung bei der Gestaltung der Gesellschafts- und Dienst- bzw. Arbeitsverträge und Übernahme des Antragsverfahrens zur Feststellung von sozialversicherungspflichtiger oder –freier Beschäftigung nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der DRV-Bund.

Elternunterhalt

Vorausschauende Beratung in Angelegenheiten des Elternunterhalts/ Unterhaltsrückgriffs. Vermeidung von unrechtmäßigen Zahlungen an Sozialämter wegen übergangener Unterhaltsforderungen von sozialhilfebedürftigen Eltern.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung unterhaltspflichtiger Kinder gegenüber Sozialämtern, wenn diese an im Rentenalter befindliche Eltern Sozialhilfe – insbesondere Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen – zahlen.

Kooperationen

Rechtsanwalt Stephan Wittkuhn bildet mit Herrn Rechtsanwalt Joachim Kudoweh eine Bürogemeinschaft.